Ab Einstufung in den Pflegegrad 2 steht jedem Pflegebedürftigen das gleiche Budget für die Tagespflege noch einmal zu wie in der ambulanten Pflege.
Damit werden der Tagessatz und die Beförderungskosten bis zum Maximalbudget Ihres Pflegegrades getragen.
Die Kosten für Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten können durch den Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 € finanziert werden, wenn diese nicht anderweitig in Anspruch genommen werden.
Anja Lindner
Pflegedienstleiterin Tagespflege
Annika Lang
Stellvertretende Pflegedienstleiterin Tagespflege
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